Behinderte in Luxemburg

Barrierefreies Luxemburrg dank EU-Gleichstellungsgesetze

Behindertengerechte und barrierefreie Zugänge sind gesetzlich vorgeschreiben.

Behindertengerechte und barrierefreie Zugänge zu:

städtischen und staatlichen Ämtern und Behörden
Museen, Theatern, und andere Freizeiteinrichtungen
Kliniken, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
Arztpraxen und andere medizinischen Einrichtungen
Gastronomie und Hotelerie
Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen
sind im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes für Behinderte gesetzlich neu geregelt worden.

Das Gleichstellungsgesetz regelt die Barrierefreiheit mit dem Ziel der Integration und Teilhabe am Leben aller Betroffenen.

Die Konsequenzen für unsere Stadt Bern und Region:

Sofortige Beseitigung von nicht-barrierefreien Bereichen durch die Treppenüberwindung mit Rampen, Treppenliften, Aufzügen oder Plateforme verticale.

Welche zweckmässigen und preiswerte Lösungen gibt es? Oft sind kleine Liftlösungen möglich um den behindertengerechten Zugang zu schaffen.

Zuständig für Bern und Norddeutschland sind die Behindertenbeauftragten von Bern und Norddeutschland oder die Techniker von Association Treppenliften. Infotelefon 08 00 - 25 26 27 1

Wenn Sie mehr Informationen wünschen so können Sie uns eine Email schicken rechtsabteilung@