Behinderte in der Schweiz
Barrierefreie Schweiz als Ziel
Behindertengerechte und barrierefreie Zugänge sind gesetzlich vorgeschreiben.
Behindertengerechte und barrierefreie Zugänge zu:
Nationalen Ämter
                        Museen, Theatern, und andere Freizeiteinrichtungen 
                        Kliniken, Spitalen, Alten- und Pflegeheimen 
                        
                        Arztpraxen und andere medizinischen Einrichtungen 
                        Gastronomie und Hotelerie 
                        Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen 
                        sind im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes für Behinderte 
                        gesetzlich neu geregelt worden. 
                      
Das EU-Gleichstellungsgesetz regelt die Barrierefreiheit mit dem Ziel der Integration und Teilhabe am Leben aller Betroffenen.
Die Konsequenzen für die Schweiz:
Sofortige Beseitigung von nicht-barrierefreien Bereichen durch die Treppenüberwindung mit Rampen, Treppenliften, Aufzügen oder Hebebühnen.
Welche zweckmässigen und preiswerte Lösungen gibt es? Oft sind kleine Liftlösungen möglich um den behindertengerechten Zugang zu schaffen.
Zuständig  
                        sind die Behindertenbeauftragten in den einzelnen Kantonen. Informationen erhalten Sie auch beim Treppenlift Verbund. Infotelefon 
                        041 - 588 02411.
                      
Wenn Sie mehr Informationen wünschen so können Sie uns eine Email schicken rechtsabteilung@treppenlift-verbund.ch
Service
- Herstellerunabhängigkeit
- Mitglied Treppenlift Verbund
- RAMPENLÖSUNGEN
- sicherer liftkauf
- Partnerseiten
- Beratung
- Einbau und Service

 
 
 
                                        